Zunächst sollten Sie versuchen, die Angelegenheit mit Ihrem Betreiber direkt zu klären. Machen Sie dazu am besten einen schriftlichen Rechnungseinspruch. Wie lange Sie dafür nach Erhalt der Rechnung Zeit haben, ist je nach Betreiber unterschiedlich. Die Einspruchsfrist finden Sie im Regelfall auch auf Ihrer Rechnung. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Betreiber nach.
Zusätzlich zu Ihrem Einspruch sollten Sie Ihre Beschwerde bei der Schlichtungsstelle der Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH (RTR) registrieren lassen. Dazu muss das „Registrierungsformular“, welches Sie direkt bei der RTR erhalten, vollständig und richtig ausgefüllt an die Schlichtungsstelle übermittelt werden. Dadurch wird die Fälligkeit jenes Betrages, den Sie bestreiten, aufgeschoben und der strittige Betrag muss vorab nicht bezahlt werden. Wichtig: Der Aufschub der Fälligkeit gilt erst und nur dann, wenn ein entsprechender Bescheid durch die RTR ausgestellt wurde!
Sollten Sie auf Ihren Einspruch hin eine negative Stellungnahme von Ihrem Betreiber erhalten, so haben Sie binnen eines Monats die Möglichkeit ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren bei der RTR zu beantragen. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle und die Voraussetzungen zur deren Inanspruchnahme erhalten Sie direkt bei der RTR GmbH unter der Telefonnummer: 0810/511 811



